Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2025 · Paktum, Hirschmattstrasse 23, 6003 Luzern
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zwischen Paktum (nachfolgend «Auftragnehmer») und dem jeweiligen Auftraggeber im Bereich der gestalterischen Bearbeitung von Dokumenten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers erhalten hat oder wenn beide Parteien einen separaten Auftragsvertrag unterzeichnet haben. Anfragen per E-Mail oder Kontaktformular sind unverbindlich und begründen kein Auftragsverhältnis.
Der Auftragsumfang, der Fixpreis und der Liefertermin werden in der Auftragsbestätigung oder im Auftragsvertrag festgehalten. Leistungen, die darin nicht ausdrücklich enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden separat vereinbart und in Rechnung gestellt.
3. Leistungsumfang
3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer erbringt gestalterische und konzeptionelle Dienstleistungen im Bereich Dokumentgestaltung. Die Leistungen umfassen ausschliesslich Form und Lesbarkeit; eine rechtliche, inhaltliche oder fachliche Prüfung der übergebenen Dokumente ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistung.
3.2 Inhaltliche Neutralität
Der Auftragnehmer verändert keine rechtlichen Inhalte, Formulierungen oder Aussagen in den Dokumenten des Auftraggebers. Sämtliche inhaltlichen Entscheidungen liegen allein beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der bearbeiteten Inhalte.
3.3 Überarbeitungsrunden
Im Auftragsvertrag wird die Anzahl der inbegriffenen Überarbeitungsrunden festgelegt. Zusätzliche Überarbeitungsrunden können gegen Aufpreis vereinbart werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen in geeignetem Format zur Verfügung. Er stellt sicher, dass er berechtigt ist, die übermittelten Dokumente und Inhalte für die Zwecke des Auftrags zu verwenden.
Verzögerungen, die durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können den vereinbarten Liefertermin entsprechend verschieben.
5. Preise und Zahlung
Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Fixpreise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Der vereinbarte Preis gilt für den definierten Leistungsumfang unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr in Rechnung zu stellen.
Der Auftragnehmer kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten verlangen.
6. Lieferung und Abnahme
Die im Auftragsvertrag genannten Lieferfristen sind Richtwerte, die unter der Bedingung gelten, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt. Die Lieferung erfolgt in den vereinbarten Formaten (z. B. PDF, DOCX) per E-Mail oder über einen gesicherten Dateiübertragungsweg.
Nimmt der Auftraggeber die gelieferten Arbeiten nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich ab oder gibt keine begründeten Beanstandungen ab, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den gelieferten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weiterlizenzierung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer behält das Recht, die geleisteten Arbeiten in anonymisierter Form zu Referenz- und Präsentationszwecken zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
8. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Rahmen eines Auftrags übermittelten Dokumente und Informationen vertraulich. Er gibt diese nicht an Dritte weiter und nutzt sie ausschliesslich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags. Der Auftraggeber kann jederzeit den Abschluss einer gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) verlangen.
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für direkte Schäden, die durch nachweisliche Fehler seiner Leistung entstehen, bis zur Höhe des im jeweiligen Auftrag vereinbarten Honorars. Eine weitergehende Haftung — insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn — ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche Korrektheit oder Vollständigkeit der inhaltlich unverändert übernommenen Texte und Inhalte des Auftraggebers.
10. Kündigung und vorzeitige Beendigung
Beide Parteien können einen Auftrag aus wichtigem Grund schriftlich fristlos kündigen. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Allfällige Mehrkosten durch den Projektabbruch gehen zu Lasten des Auftraggebers.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Luzern, Schweiz, sofern zwingendes Recht keinen anderen Gerichtsstand vorschreibt.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: Mai 2025 · Paktum, Hirschmattstrasse 23, 6003 Luzern